
Brandschutz im Keller
Wenn es im Keller brennt und sich Flammen und Rauch nach oben ausbreiten, sind Fluchtwege schnell nicht mehr benutzbar und es wird gefährlich. Umso wichtiger ist es, auch im Keller die Brandschutzbestimmungen zu beachten.

- Ordnung ist der beste Brandschutz.
- Möglichst keine brennbaren Flüssigkeiten lagern.
- Gasflaschen nicht im Keller lagern.
Diese Regeln gelten in Kellern
Bei Mietern ist oft in der Hausordnung und/oder im Mietvertrag geregelt, wie die Kellerräume genutzt werden dürfen und was gelagert werden darf. Grundsätzlich gilt aber auch hier: Der Nutzer ist für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften selbst verantwortlich.
Es sind keine gefährlichen Stoffe zulässig, wie beispielsweise:
- Brennbare Flüssigkeiten (z.B. Benzin, Brennsprit, Petroleum): Bis 25 Liter pro Raum sind zulässig, ab 26 bis 100 Liter ist ein Schrank der Brandverhaltensgruppe RF1 (Metall oder Glas) mit Auffangwanne und Kennzeichnung erforderlich.
- Gasbehälter (z.B. die Gasflasche für den Grill) gehören immer ins Freie und aus Sicherheitsgründen nicht ins Haus. Da Flüssiggas schwerer ist als Luft, kann sich beim Entweichen des Gases an der tiefsten Stelle des Raumes eine Gasblase bilden. Eine Entzündung dieser Blase kann zu einer Explosion führen. Die Lagerung von Gasbehältern in Keller- und Untergeschossen ist deshalb verboten. Gleiches gilt für die Lagerung in der Nähe von Lichtschächten und Kanaleinläufen, da austretendes Gas an diesen Stellen nicht abfliessen kann.
Die Lagerung gefüllter und entleerter Gasbehälter sollte an einem trockenen, gut belüfteten Ort im Freien erfolgen. Die Behälter sind auf ebenem Untergrund standsicher zu lagern. Die Ventile sind dicht zu verschliessen und die Verschlusskappen aufzuschrauben. Gasbehälter sind vor gefährlicher Erwärmung, z. B. durch offenes Feuer oder Gartencheminées, zu schützen. Gasflaschen dürfen nicht geworfen oder fallen gelassen werden.
Gasgrill und Gasflasche korrekt einlagern
Dürfen Reifen im Keller gelagert werden?
Die Lagerung von Reifen ist aus brandschutztechnischer Sicht grundsätzlich zulässig. Spezielle Vorschriften gelten erst ab einem Reifenlager von mehr als einer Tonne Reifen oder mehr als 10 m2. Unter Umständen kann die Hausverwaltung oder der Vermieter aber eigene Regeln aufstellen.
Was tun, wenn's brennt?
Tel: 118 Feuerwehr
Gefährdete Personen warnen
Menschen und Tiere retten
Sich selbst nicht gefährden
Brand bekämpfen
Einsatzkräfte einweisen